Förderung von Schallschutzfenstern – Mögliche Beiträge im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich können unter bestimmten Voraussetzungen Förderbeiträge für Schallschutzmassnahmen beantragt werden. Dies betrifft insbesondere Gebäude in lärmbelasteten Gebieten.
Strassenlärm – Lärmsanierung Kantonsstrassen
Der Kanton Zürich führt ein Lärmsanierungsprogramm für Kantonsstrassen durch. Gebäude, die entlang von Kantonsstrassen liegen und bei denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, können für Schallschutzmassnahmen in Frage kommen. Das kantonale Tiefbauamt oder das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) sind die zuständigen Ansprechpartner.
Fluglärm – Flughafen Zürich
Für Gebäude in der Flughafenregion Zürich können Schallschutzprogramme bestehen, die von der Flughafen Zürich AG oder den betroffenen Gemeinden koordiniert werden. Die Förderfähigkeit richtet sich nach dem Schallschutzkonzept des Flughafens und den einzuhaltenden Belastungsgrenzwerten.
Bahnlärm – Lärmsanierung Bundesbahnen
Der Bund führt ein Lärmsanierungsprogramm für Eisenbahnstrecken durch. Zuständig sind das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Informationen zu laufenden Sanierungsprojekten erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder direkt bei den Bundesämtern.
Gemeindeebene
Einige Gemeinden im Kanton Zürich verfügen über eigene Förderprogramme für Lärmschutzmassnahmen. Fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde nach, ob ein entsprechendes Programm besteht.
Wie Sie vorgehen können
- Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim AWEL über mögliche Programme.
- Fragen Sie nach den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren.
- Bei Ihrer Anfrage können wir Sie auf mögliche Ansprechpartner hinweisen.
- Der vermittelte Fachbetrieb kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.